BMF 25.08.2000
Die Ausnahme des § 10 Z 1 lit c UmgrStG vom Entfall des Verlustvortragsübergangs aufgrund eines vorbereitenden Anteilserwerbes durch eine unter § 7 Abs 3 KStG 1988 fallende Körperschaft vor der verschmelzenden Umwandlung wurde seitens des BMF dahin gehend wirtschaftlich interpretiert, dass sie auch auf