Die Errichtung einer Privatstiftung ist zumeist wohl überlegt und vom Gedanken einer längerfristigen Planung getragen. Da sich die rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen, unter denen eine Privatstiftung errichtet wurde, ändern können, ist es aber häufig im Interesse der Stifter und deren Familienangehörigen gelegen, die Stiftung den geänderten Bedingungen anzupassen. Die Möglichkeiten reichen dabei von der Umgründung der Privatstiftung bis zur Auflösung der Privatstiftung. Der Begriff der Umstrukturierung soll dabei alle nur erdenklichen Möglichkeiten der Anpassung umfassen, während mit Umgründung die Vermögensübertragung zwischen Privatstiftungen erfasst sein soll.