Bei der Verwertung steuerlicher Verluste spielen Umgründungen seit jeher eine wichtige Rolle. Durch die UmgrStR sowie durch die UmgrStG-Novelle im Rahmen des BBG 2003 sind in der steuerlichen Behandlung von Verlustvorträgen neben wichtigen Klarstellungen auch einige für die Umgründungspraxis relevante Änderungen eingetreten.