( UmgrStG § 6 Abs 4 ) Da das Fehlen der Kapitalverkehrsteuerbefreiung für den eine Verschmelzung vorbereitenden Anteilserwerb vom Gesetzgeber nicht ungewollt, sondern ausdrücklich beabsichtigt war, ist jeglicher Analogieschluss von vornherein unzulässig. Für den vorbereitenden Anteilserwerb fällt daher jedenfalls Börsenumsatzsteuer an. VwGH 97/16/0351 v. 19.02.1998. (Beschwerde abgewiesen)