( § 1 Abs 2 APG, § 55 Abs 6 HKG, § 1 Abs 1 DSG ) Weder beschränkt der Umfang von Auskunftsrechten in anderen Gesetzen die Rechte aufgrund des Auskunftspflichtgesetzes (APG), noch steht dem Anspruch auf Auskunftserteilung entgegen, dass dem Begehren auf Auskunft eine kritische Einstellung gegenüber der Behörde zugrunde liegt.
VwGH 26.05.1998, 97/04/0239