( § 4 Abs 2 ASVG ) Wird eine Arbeitsleistung aufgrund eines mündlichen Vertrages erbracht, kommt der tatsächlichen Gestaltung des Dienstverhältnisses als sichtbarem Ausdruck des Parteiwillens gesteigerte Bedeutung zu. BMAGS 14.01.1999, 120.333/1-7/98. ( ZAS Jud. 3/2000)