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UFS zum Herstellungsaufwand

SteuerrechtMMag. Stephanie FröhlichRdW 2006/428RdW 2006, 466 Heft 7 v. 17.7.2006

Zur Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand folgt der UFS - wie schon zuvor beim anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand - eher der Rechtsprechung des BFH als jener des VwGH.

Ständige Rechtsprechung des VwGH

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH liegt Herstellungsaufwand vor, wenn bauliche Maßnahmen „die Wesensart des Wirtschaftsgutes“ ändern; im Fall eines Gebäudes ist dies insbesondere bei einem Anbau, einem Umbau größeren Ausmaßes oder einer Gebäudeaufstockung der Fall1)1)ZB VwGH 02.08.1995, 93/13/0197 .. Der Begriff des Herstellungsaufwandes wird dabei im betrieblichen wie im außerbetrieblichen Bereich gleich verstanden.

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