§ 16 Abs 1, § 20 EStG - Erwächst einem österreichischen Wochenpendler an seinem Schweizer Arbeitsort ein Differenz-Verpflegungsmehraufwand von + 40 % gegenüber dem Inland, ist dieser Mehraufwand erheblich und daher steuerlich auf Dauer zu berücksichtigen (aA Rz 313 iVm Rz 1405 LStR 2002).
UFS Feldkirch 13. 1. 2012, RV/0013-F/10