§ 175 ASVG - Erleidet ein selbstständig Erwerbstätiger, der über eine Gewerbeberechtigung als Radio- und Fernsehtechniker (heute: „Kommunikationselektroniker“) verfügt, bei Elektroinstallationsarbeiten im Rahmen des privaten Hausbaus seiner Ehefrau einen Unfall, steht dieser nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der fehlende Zusammenhang der unfallskausalen Tätigkeit mit seinem Gewerbebetrieb und die offensichtliche Verfolgung eigenwirtschaftlicher Interessen stehen einer Qualifikation des Unfalls als Arbeitsunfall iSd § 175 Abs 1 ASVG entgegen.