( AZG § 6 ) Ohne besondere Rechtsgrundlage stehen teilzeitbeschäftigten Musiklehrern Ansprüche auf Überstundenzuschläge für Mehrarbeit innerhalb der betrieblichen Normalarbeitszeit, die über die vertragliche Arbeitszeit hinausgeht, nicht zu.
OGH 9 Ob A 84/99i v. 05.05. 1999