In den letzten Wochen wurden ua folgende Kollektivverträge abgeschlossen:
Bäckergewerbe (ab 1. 10. 2019: Mindestlöhne +€ 50,- in den VerwGr 1 und 2, +€ 45,- in den VerwGr 3, 6, 9 und 10, alle anderen VerwGr werden laut Vereinbarung des Stufenplans zur Erreichung des € 1.500,- Mindestlohns angehoben; Lehrlingsentschädigungen +3,26 % plus Aufrundung auf den nächsten vollen Euro)