Nach Art 46 EuInsVO hat die EU-Kommission bis zum 1. 6. 2012 dem Europäischen Parlament und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht über die Anwendung der Verordnung samt allfälligen Änderungsvorschlägen vorzulegen. Kürzlich beauftragte die Kommission die Prof. Paul Oberhammer (Universität Wien) sowie Burkhard Hess und Thomas Pfeiffer (Universität Heidelberg) damit, zusammen mit weiteren Fachleuten innerhalb der nächsten Monate eine Studie zu erstellen, die Grundlage für Reformvorschläge sein soll. Ua sollen Themen wie Konzerninsolvenz oder Insolvenztourismus untersucht werden.