In der Tschechischen Republik liegt nach bisher zahlreichen divergierenden Entwürfen über Änderungen des bestehenden Insolvenzrechts eine RV1) vor, die eine umfassende Neuregelung zum Gegenstand hat. Im Mittelpunkt der geplanten Novelle stehen die Beschleunigung und die Effizienzsteigerung des Verfahrens, die Beseitigung der durch die seit 1991 erfolgten 21 Novellen entstandenen Unübersichtlichkeiten, angeblich die Verstärkung der Sanierungsmöglichkeiten, die Ausweitung der Gläubigerrechte sowie die Einführung eines sog „Privatkonkursverfahrens“2) und eines beim Justizministerium eingerichteten Insolvenzregisters. Zusätzlich liegt eine RV3) zur Neuregelung der Ausbildung, Tätigkeit und Entlohnung der Insolvenzverwalter vor, mit der man zahlreich aufgetretenen Korruptionsfällen begegnen will. Der vorliegende Beitrag stellt die geplante Novelle des tschechischen Insolvenzrechts im Vergleich zum bisher geltenden Insolvenzrecht vor.