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Treuhänderhaftung/Sicherungsaustauschabrede

JudikaturZIK 2007/165ZIK 2007, 94 Heft 3 v. 2.7.2007

KO idF vor 1. 7. 2010 § 21

RL-BA: § 61

Bei der Frage, ob ein Rechtsanwalt bei Abwicklung einer mehrseitigen Treuhandschaft seiner hohen Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, kommt es auf die jeweilige konkrete Vereinbarung und die Umstände des Einzelfalls an, denen − vom Fall grober Fehlbeurteilung abgesehen − keine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt.

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