Der Beitrag untersucht, ausgehend von jüngeren Entscheidungen des OGH, ob das Vorhandensein einer Vermögenshaftpflichtversicherung des Bauträgers und die Aufklärung durch den Treuhänder darüber zur Erfüllung des grundbücherlichen Sicherungsmodells beim Erwerb von Wohnungseigentum erforderlich sind.