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Transparenzverordnung

AktuellesBörserechtbearbeitet von Univ.-Ass. MMag. Dr. Gisela HeindlZFR 2007/85ZFR 2007, 177 Heft 3 v. 21.9.2007

Aufgrund mehrerer im BörseG enthaltenen Ermächtigungen trat am 20. 7. 2007 die Transparenzverordnung (kurz: TransV) der FMA in Kraft.1)1) BGBl II 2007/175. Die Verordnung gliedert sich in drei Teile und enthält Regelungen hinsichtlich der Inhalte von Zwischenberichten, Meldungen über Beteiligungen und die Gleichwertigkeit von vorgeschriebenen Informationen aus Drittländern. Sie dient der Umsetzung der RL 2007/14/EG , der Durchführungsrichtlinie zur Transparenz-RL.

BGBl II 2007/175.

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