Eine noch nicht im BGBl veröffentlichte Verordnung des BM f. Wissenschaft und Forschung vom 14. 2. 1997 soll für folgende Studienrichtungen zusätzliche Toleranzsemester vorsehen, deren Inanspruchnahme noch nicht zum Verlust der Studienbeihilfe bzw. - unter der noch ausständigen Voraussetzung der Zustimmung des Familienministers - der Familienbeihilfe (vgl. Erlass des BMUJF 23 0104/4-V/3/96 v. 3. 5. 1996 betreffend vorgesehene Studienzeit für Studierende nach Art 72 StruktAnpG 1996 = ARD 4756/13/96) führt: