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Telekommunikationsdienste - Anwendungsbereich der RL 97/13/EG; Gebühren für Einzelgenehmigung

TELEKOMMUNIKATIONSRECHTWRInfo 2006/231WRInfo 2006, 174 Heft 11 v. 1.8.2006

( Art 1 ff RL 97/13/EG ) Die RL 97/13/EG ist grundsätzlich nicht nur auf öffentliche Telekommunikationsnetze und -dienstleistungen anwendbar, sondern auch auf private Telekommunikationsnetze, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht worden und einem geschlossenen Kreis von Benutzern vorbehalten sind, sowie auf mittels dieser privaten Netze erbrachte Dienstleistungen.

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