( Art 1 ff RL 97/13/EG ) Die RL 97/13/EG ist grundsätzlich nicht nur auf öffentliche Telekommunikationsnetze und -dienstleistungen anwendbar, sondern auch auf private Telekommunikationsnetze, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht worden und einem geschlossenen Kreis von Benutzern vorbehalten sind, sowie auf mittels dieser privaten Netze erbrachte Dienstleistungen.

