Mit einem neuen Telearbeitsgesetz soll eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Arbeitsleistungen durch Arbeitnehmer in Telearbeit erreicht werden und Homeoffice auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung ausgeweitet werden. Dies erfordert ergänzenden Regelungen im Bereich des Arbeitsrechts, des Sozialversicherungs- und Steuerrechts. Gegenüber dem Ministerialentwurf 337/ME NR 27. GP , ARD 6899/12/2024, kommt es in der Regierungsvorlage zu kleinen Anpassungen und Ergänzungen. So ist etwa im Bereich des Steuerrechts vorgesehen, dass die Telearbeitstage samt ausbezahltem Pauschale durch den Arbeitgeber nicht nur am Lohnzettel, sondern auch in der Lohnbescheinigung angegeben werden können. (Regierungsvorlage 12. 6. 2024, 2597 BlgNR 27. GP ; Gesetzwerdung bleibt abzuwarten)

