Während an der Abschreibung eines aktivierten Firmenwerts kein Zweifel besteht, bestehen hinsichtlich der Möglichkeit und Voraussetzungen einer außerplanmäßigen (Teilwert-)Abschreibung divergierende Auffassungen.
Während an der Abschreibung eines aktivierten Firmenwerts kein Zweifel besteht, bestehen hinsichtlich der Möglichkeit und Voraussetzungen einer außerplanmäßigen (Teilwert-)Abschreibung divergierende Auffassungen.