( § 4 Abs 1, § 30 Ktn. Krankenanstalten-BetriebsG ) Die Teilrechtsfähigkeit hindert eine Landeskrankenanstalt, eine verbindliche Vereinbarung betreffend Ausbildung eines Arztes in einem Sonderfach zulasten anderer Landeskrankenanstalten abzuschließen.
OGH 17.03.1999, 9 Ob A 283/98b