( § 4 Abs 2 lit a Wr. KAG, § 144, § 153 ASVG ) Bei der Bedarfsprüfung vor Bewilligung der Errichtung eines Ambulatoriums ist der vor Konkurrenzierung durch das neue selbständige Ambulatorium geschützte Bereich der niedergelassenen Anbieter ärztlicher Leistungen nicht darauf beschränkt, welche Leistungen von den Kassen kostenmäßig getragen oder ersetzt werden.
VwGH 01.07.1999, 98/11/0280