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Änderungen bei der Forschungsprämie durch Novelle der Forschungsprämienverordnung Überblicksmäßige Darstellung der Auswirkungen der Novellierung der FoPV (Maßgeblichkeit, unmittelbare Investitionen, marktnahe F&E, zusätzliche Angaben bei Forschungsschwerpunkten) und kritische Würdigung der Rechtsmeinung des BMF

ErtragsteuernBeitragAufsatzOliver Mavher, Roland Stegmüller, Regina Auertaxlex 2026/11taxlex 2026, 39 - 44 Heft 2 v. 5.3.2026

Von vielen unbemerkt, wurde im Nachgang zum VwGH-Erkenntnis betreffend die (Nicht-)Berücksichtigung des Abzugsverbots für Managergehälter (30. 9. 2025, Ro 2024/15/0017) (FN ) die Forschungsprämienverordnung geändert (FN ) und somit das VwGH-Erkenntnis - durch Verankerung der Maßgeblichkeit der steuerlichen Gewinnermittlung für die Forschungsprämie - ausgehebelt. Zudem bringt die Novelle erstmals eine umfassende Regelung zur Vorgangsweise bei in Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E), ergänzt im Anhang I eine Definition der und trifft im Anhang III eine Bestimmung, wie im FFG (FN )-Jahresgutachten mit zu Forschungsschwerpunkten zusammengefassten Projekten umzugehen ist. Die dargestellten Änderungen gelten in der Regel erst für Prämien ab dem Jahr 2026, wobei iZm dem Maßgeblichkeitsgebot - bis auf eine Fensterregelung abgesehen - auch offene Verfahren von der Neuregelung erfasst sein sollen.

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