Von vielen unbemerkt, wurde im Nachgang zum VwGH-Erkenntnis betreffend die (Nicht-)Berücksichtigung des Abzugsverbots für Managergehälter (30. 9. 2025, Ro 2024/15/0017) (FN ) die Forschungsprämienverordnung geändert (FN ) und somit das VwGH-Erkenntnis - durch Verankerung der Maßgeblichkeit der steuerlichen Gewinnermittlung für die Forschungsprämie - ausgehebelt. Zudem bringt die Novelle erstmals eine umfassende Regelung zur Vorgangsweise bei in Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E), ergänzt im Anhang I eine Definition der und trifft im Anhang III eine Bestimmung, wie im FFG (FN )-Jahresgutachten mit zu Forschungsschwerpunkten zusammengefassten Projekten umzugehen ist. Die dargestellten Änderungen gelten in der Regel erst für Prämien ab dem Jahr 2026, wobei iZm dem Maßgeblichkeitsgebot - bis auf eine Fensterregelung abgesehen - auch offene Verfahren von der Neuregelung erfasst sein sollen.

