Mit BGBl I 2025/79 vom 3. 11. 2025 erfolgte (basierend auf einem Initiativantrag) (FN ) in § 124b Z 480 EStG eine befristete Anhebung der Prozentsätze des Investitionsfreibetrags, die der Stärkung der Konjunktur dienen soll. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Regelung und betrachtet insb die Auswirkungen bei Bestehen eines abweichenden Wirtschaftsjahres.
Schlagwörter:

