Verdeckte Zuwendungen von und an Privatstiftungen sind auch bei Privatstiftungen möglich und kommen regelmäßig vor. Gegenüber den verdeckten Ausschüttungen bzw Einlagen bei Kapitalgesellschaften gilt es jedoch, einige Spezifika zu beachten, da ein klassisches sozietäres Verhältnis zwischen Stifter und Stiftung nicht vorliegen kann. Unter dieser Prämisse werden im nachfolgenden Beitrag einerseits die derzeitigen steuerlichen Rahmenbedingungen für verdeckte Zuwendungen von Privatstiftungen diskutiert. Andererseits werden jedoch auch die Gegebenheiten von verdeckten Zuwendungen (Nachstiftung) an die Privatstiftung diskutiert und die zum Teil kontrovers diskutierte Rechtslage wird aufgegriffen.

