Das Kfz unterliegt im Ertragsteuerrecht vielen besonderen Bestimmungen. Der Beitrag widmet sich der ertragsteuerlichen Behandlung von Pkw und Kombi mit Schwerpunktsetzung auf den betrieblichen Bereich. Ausgehend von den Grundregeln für die im Betriebsvermögen befindlichen Kfz werden die Besonderheiten bei sog "E-Autos" oder "E-Kfz" dargestellt. Hier zeigt sich, dass insb die Wechselwirkungen zwischen Ertrag- und Umsatzsteuer zu einer gesteigerten Komplexität (in beiden Rechtsgebieten) führen. (FN )

