Die umsatzsteuerliche Behandlung von Sacheinlagen bereitete traditionell kaum Schwierigkeiten: Egal ob Personen- oder Kapitalgesellschaft ist man davon ausgegangen, dass die Gesellschafter für ihre Einlage als Gegenleistung Gesellschaftsrechte erhalten und somit ein Leistungsaustausch zwischen Gesellschafter und Gesellschaft vorgelegen ist.
Abstract aus taxlex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

