Im Zuge der Bearbeitung einer Beschwerde ergaben sich für das BFG Zweifel, ob eine Steuerbefreiung im öUStG im Einklang mit dem Unionsrecht steht, zumal eine bestimmte Branche daraus erhebliche wirtschaftliche Vorteile zu erzielen scheint. Nun möchte das BFG vom EuGH wissen, ob es sich bei der Zwischenbankenbefreiung um eine unzulässige Beihilfe iSd Art 107 Abs 1 AEUV handelt. Mit dem AbgÄG 2024 (FN ) wurde der umstrittene letzte Satz des § 6 Abs 1 Z 28 UStG 1994 ab 1. 1. 2025 aufgehoben.

