Mit 31. 12. 2025 endet die Übergangsphase für die nationale Implementierung des europäischen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Ab 2026 sind Importeure bestimmter Waren sodann verpflichtet, bei der Einfuhr in das Zollgebiet der EU eine Abgabe für die bei der Produktion der Waren entstandenen CO-Emissionen zu entrichten. CBAM kann zweifellos einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung von CO-Emissionen leisten, doch ist seine Ausgestaltung auf seine Vereinbarkeit mit europäischem und internationalem Recht zu überprüfen. Der folgende Beitrag liefert Einblicke und Analysen zu den größten rechtlichen und praktischen Herausforderungen, die mit der Implementierung des CBAM einhergehen.

