Der Energiekrisenbeitrag-Strom ist ebenso schillernd wie komplex. Ein Gesetz und zwei Verordnungen regeln die Abschöpfung von Übergewinnen aus der Veräußerung von im Inland erzeugtem Strom im Zeitraum zwischen 1. 12. 2022 und 31. 12. 2023. Zahlungsverpflichtungen bestehen mit 30. 9. 2023 und 31. 3. 2024. Der vorliegende Beitrag beleuchtet neben allgemeinen Hinweisen die Tatbestandsmerkmale des "im Inland erzeugten Stroms" (Kap B) und der "Betreibung einer Stromerzeugungsanlage von mehr als 1 MW" (vgl Kap C) sowie die Frage der Ermittlung der Markterlöse bei unterschiedlichen bzw gestaffelten Strompreisen (vgl Kap D).

