Unmittelbar der FuE dienende Investitionen (einschließlich der Anschaffung von Grundstücken) sind forschungsprämienwürdig, sofern diese nachhaltig für Zwecke der FuE verwendet werden. Die Prämie wird grundsätzlich im Jahr der Anschaffung oder der Herstellung der Investition gewährt. Die Umstände für die Prognose einer nachhaltigen Nutzung sind zu dokumentieren. Ist eine nachhaltige Nutzung später nicht gegeben, so ist unter bestimmten Umständen die Forschungsprämie nach § 295a BAO rückwirkend zu berichtigen.

