Mit Einführung der Frascati-Forschungsprämie im Jahr 2002 wurde ein Instrument der steuerlichen Förderung eigenbetrieblicher Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten geschaffen. Das zugehörige Verfahren zur Gewährung der Forschungsprämie ist dabei nicht ausschließlich in der abgabenbehördlichen Sphäre angesiedelt, sondern erfährt durch Einbeziehung der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ein externes Element der Unterstützung. Die Mitwirkung der FFG resultiert in der Erstellung sog "Jahresgutachten", die als Grundlage für die Feststellung der technisch-inhaltlichen Voraussetzungen im Prämienverfahren iSd § 108c EStG herangezogen werden. Als Beweismittel im Abgabenverfahren unterliegt das Jahresgutachten der FFG der freien Beweiswürdigung und ist vom zuständigen Finanzamt vor Entscheidung über den Prämienantrag entsprechend zu würdigen. In zwei Erkenntnissen (4. 7. 2022, RV/4100130/2022 und 18. 4. 2023, RV/5101376/2017) hat sich das BFG mit der Rolle der FFG und den von ihr erstellten Jahresgutachten im abgabenrechtlichen Beweisverfahren auseinandergesetzt.

