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Ertragsteuerliche Neuerungen für Sanierungen

ErtragsteuernBeitragAufsatzSabine Kanduth-Kristentaxlex 2022/8taxlex 2022, 37 - 39 Heft 1 v. 28.1.2022

Auf Basis eines Initiativantrags (FN ) vom 19. 11. 2021 erfolgte mit BGBl I 2021/227, verlautbart am 30. 12. 2021, eine Ergänzung der §§ 36 EStG und 23a KStG, die außergerichtliche Sanierungen in den Anwendungsbereich der beiden Normen einbezieht. Zudem erweiterte der Gesetzgeber die Nichtanwendung der Verlustvortragsgrenze in § 8 Abs 4 Z 2 lit b TS 1 KStG generell auf Gewinne aus Schulderlässen. Die Änderungen sind bereits ab der Veranlagung 2021 anzuwenden.

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