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Ist das Finanzstrafverfahren noch zeitgemäß?

EditorialAufsatzMarkus Achatz, Sabine Kirchmayrtaxlex 2021/84taxlex 2021, 393 Heft 12 v. 15.12.2021

Mit dem FinStrG 1958 hat der Gesetzgeber ein verwaltungsbehördliches und ein gerichtliches Verfahren eingerichtet. Die Zuständigkeit richtete sich damals nach einer Wertgrenze iHv öS 200.

Abstract aus taxlex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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