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Auskunftsbescheid: Der "noch nicht verwirklichte Sachverhalt" iZm Umgründungen

Schwerpunkt UmgründungenBeitragAufsatzSebastian Koch, Michael Gleisstaxlex 2021/47taxlex 2021, 216 - 219 Heft 6 v. 11.6.2021

Ein Auskunftsbescheid gem § 118 BAO ("Ruling") ermöglicht es Steuerpflichtigen eine bindende Rechtsauskunft der Abgabenbehörde für "noch nicht verwirklichte Sachverhalte" iZm (ua) Umgründungen zu erhalten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ab welchem Zeitpunkt eine Umgründung als "verwirklichter Sachverhalt" anzusehen ist, sodass ein Auskunftsbescheid nicht mehr ergehen kann.

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