Ein Auskunftsbescheid gem § 118 BAO ("Ruling") ermöglicht es Steuerpflichtigen eine bindende Rechtsauskunft der Abgabenbehörde für "noch nicht verwirklichte Sachverhalte" iZm (ua) Umgründungen zu erhalten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ab welchem Zeitpunkt eine Umgründung als "verwirklichter Sachverhalt" anzusehen ist, sodass ein Auskunftsbescheid nicht mehr ergehen kann.
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