Nach dem (FN ) des VwGH kann der notwendige Inlandsbezug von (Online-)Wetten iSd § 33 TP 17 Abs 1 Z 1 GebG anhand von Indizien festgestellt werden. Diese Grundsätze sind nach einem kürzlich ergangenen Beschluss des VwGH (FN ) auch bezüglich Ausspielungen im Rahmen elektronischer Lotterien gem § 57 Abs 2 GSpG anzuwenden. In diesem Zusammenhang bleibt es aber weiterhin unklar, ob die Indizien kumulativ vorliegen müssen, wie die konkrete Gewichtung vorzunehmen ist und welche Folgen einander widersprechende Indizien nach sich ziehen.