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EuGH zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Erschließungsmaßnahmen EuGH: Übertragung einer unternehmerisch errichteten Straße ins öffentliche Eigentum ist kein Eigenverbrauch - Paradigmenwechsel "ante portas"?

UmsatzsteuerAufsatzThomas Bieber, Sebastian Tratlehnertaxlex 2020, 376 - 381 Heft 12 v. 16.12.2020

Nach dem EuGH-Urteil vom 16. 9. 2020 (C-528/19 , Mitteldeutsche Hartstein-Industrie AG) ist die unentgeltliche Übertragung einer durch einen vorsteuerabzugsberechtigen Unternehmer errichteten Straßenanlage in das öffentliche Eigentum unter bestimmten Voraussetzungen nicht als fiktive Lieferung zu qualifizieren. Ausgehend von diesem Urteil analysiert der vorliegende Beitrag mögliche Auswirkungen auf die nationale Rechtsprechung und Verwaltungspraxis.

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