Mit dem (1.) Finanz-Organisationsreformgesetz, kurz FORG (BGBl I 2019/104), und dem 2. FORG (BGBl I 2020/99) wird zum 1. 1. 2021 eine weitreichende und tiefgreifende Strukturreform der österr Finanzverwaltung umgesetzt. Wenn auch das Bundesfinanzgericht durch dieses Gesetzespaket nicht direkt mit eigenen organisationsrechtlichen Änderungen konfrontiert ist, so bestehen doch mehrere systemimmanente rechtliche und tatsächliche Auswirkungen auf den Geschäftsgang des Bundesfinanzgerichts. Die damit zusammenhängenden Herausforderungen und mögliche Lösungen, sollen im Folgenden erörtert werden.