Der Autor hat sich in einem Artikel bereits im Jahre 2016 mit der Frage der GSVG-Beitragspflicht von Gewinnausschüttungen von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern ausführlich beschäftigt. (FN ) Mit 26. 2. 2020 wurde im BGBl II 2020/38 die V betreffend Datenübermittlung aus der Kapitalertragsteueranmeldung an die SVS veröffentlicht. Dieser aktualisierte Artikel wird aus Übersichtsgründen nochmals vollständig auf den Stand März 2020 gebracht. Bitte beachten Sie, dass die Infos der SVS sehr dürftig sind und die Antworten auf die unten angeführten Fragen die Meinung des Autors darstellen!