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Säumniszuschläge und finanzstrafrechtliche Aspekte bei Richtigstellung von UVAs

UmsatzsteuerAufsatzChristian Müllertaxlex 2020, 164 - 168 Heft 5 v. 20.5.2020

In der Beratungspraxis stellt sich bei Entdeckung von Fehlern in bereits abgegebenen UVAs die Frage nach einer möglichst vorteilhaften Sanierung. Die Richtigstellung von UVAs kann mit Abgabe korrigierter UVAs oder im Zuge der Umsatzsteuer-Jahreserklärung erfolgen, wobei die Art und Weise der Richtigstellung Einfluss auf die Höhe der Säumniszuschläge haben kann. Weiters sollten bei Richtigstellung von UVAs auch finanzstrafrechtliche Aspekte mitbedacht werden.

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