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COVID-19-Gesetze: Gebührenbefreiung für Schriften und Rechtsgeschäfte - Vermeidung von Gebührenfallen

COVID-19AufsatzGerald Mosertaxlex 2020, 144 - 148 Heft 5 v. 20.5.2020

Die COVID-19-Krise führt bei zahlreichen Unternehmen zu einem Liquiditätsengpass, der durch diverse gesetzliche Maßnahmen abgefedert werden soll. Im Zuge der COVID-19-Maßnahmen werden auch Rechtsgeschäfte abgeschlossen, die grundsätzlich von einer allfälligen Rechtsgeschäftsgebühr betroffen wären. Um nicht den positiven Liquiditätseffekt wieder durch Steuerzahlungen zu vermindern, hat der Gesetzgeber zeitlich beschränkt eine Gebührenbefreiung vorgesehen. Vor allem Mietzinsreduktionen könnten betroffen sein, wobei oftmals bereits bestehende Verträge geändert werden. Auch Kreditsicherheiten (Bürgschaften, Hypothekarschuldverschuldungen, Zessionen) werden zunehmend gefragt sein. Vor allem bei Bestandsverträgen wurde in der Vergangenheit die Rechtsgeschäftsgebühr oftmals erfolgreich vermieden. Nunmehr ist darauf zu achten, nicht durch Vertragsänderung eine rechtsbezeugende Urkunde hinsichtlich des ursprünglichen Rechtsgeschäfts zu erstellen und die Gebührenpflicht für das ursprüngliche Rechtsgeschäft nunmehr auszulösen. Dadurch würde die Intention der Befreiung konterkariert.

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