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Änderungen im Rechtsmittel- und Finanzstrafverfahren durch das 2. COVID-19-Gesetz

COVID-19Schwerpunkt COVID-19AufsatzLukas Franketaxlex 2020, 123 - 126 Heft 4 v. 21.4.2020

Am 21. 3. 2020 wurde das 2. COVID-19-Gesetz (BGBl I 2020/16) kundgemacht, in dessen Art 13 für das Abgabenverfahren "Sonderregelungen aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19" enthalten sind (§§ 323c und 323d BAO). Diese Bestimmungen sehen hauptsächlich die Unterbrechung von Fristen im Rechtsmittelverfahren vor, damit Abgabepflichtige während der Corona-Krise keine Rechtsschutznachteile erleiden. (FN ) Entsprechende Änderungen sind für das Finanzstrafverfahren und für Verfahren vor dem VwGH und VfGH vorgesehen. Im folgenden Beitrag werden diese Änderungen im Überblick dargestellt. Zuletzt ist - aufgrund des thematischen Zusammenhangs - auf die Verlängerung der Fristen zur Einreichung von Rechnungslegungsunterlagen hinzuweisen.

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