Die Corona-Krise hat im Bereich der Umsatzsteuer dazu geführt, dass Unternehmer diverse Zahlungserleichterungen in Anspruch nehmen können. Im besonderen Verbrauchsteuerrecht ist die befristete Alkoholsteuervergütung für die Herstellung von Desinfektionsmittel hervorzuheben, für die mit dem 3. COVID-19 Gesetz (FN ) die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen wurden.
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