In den letzten Jahren gab es zahlreiche Prüfungen (vor allem durch die GKK), bei denen Rechtsanwälte, die für andere Rechtsanwälte tätig waren (sog Substitute), von Seiten der GKK als echte Dienstnehmer eingestuft werden sollten. Das BVwG in Wien hat sich so einen Fall sehr umfassend angesehen (BVwG 29. 8. 2018, W198 2116330-1). (FN )
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