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Liebhaberei bei Personengesellschaften Zweistufiges Liebhaberei-Prüfverfahren

MitunternehmerschaftenSchwerpunkt MitunternehmerschaftenAufsatzBernhard Rennertaxlex 2019, 367 - 371 Heft 12 v. 18.12.2019

Bei der Einkunftsquellenbeurteilung von Personenvereinigungen ist zunächst zu klären, ob deren Betätigung als Liebhaberei zu beurteilen ist. Zusätzlich ist gesondert zu prüfen, ob bei den Gesellschaftern bzw Mitgliedern Liebhaberei vorliegt. Diese Prüfungssystematik erfordert ein komplexes, mehrstufiges Verfahren.

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