Bei der Einkunftsquellenbeurteilung von Personenvereinigungen ist zunächst zu klären, ob deren Betätigung als Liebhaberei zu beurteilen ist. Zusätzlich ist gesondert zu prüfen, ob bei den Gesellschaftern bzw Mitgliedern Liebhaberei vorliegt. Diese Prüfungssystematik erfordert ein komplexes, mehrstufiges Verfahren.
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