Aufgrund seiner Gehbehinderung schaffte sich der Steuerpflichtige einen Segway Modell X2 an. Er wollte diese Anschaffung als außergewöhnliche Belastung geltend machen, da ihm die linke Zehe und der Mittelfußknochen amputiert wurden und er die Anschaffung als medizinische Notwendigkeit sah.
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