Bei Umwandlungen nach Art II UmgrStG kann es zur Übertragung eines Betriebs von der (umzuwandelnden) Kapitalgesellschaft auf eine natürliche Person als Rechtsnachfolgerin kommen. Dabei ist zu beachten, dass die (laufenden) Kapitalerträge bei natürlichen Personen auch im betrieblichen Bereich KESt-endbesteuert sind.
Abstract aus taxlex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.