Bewerbe im Bereich des sog E-Sports ("elektronischen Sports") erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Damit verbunden sind (mitunter emotional geführte) Debatten zur Frage, ob E-Sport als "Sport" im herkömmlichen Sinne angesehen werden kann. Die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen, der E-Sport betreibt, kann auch ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich ziehen, die Gegenstand des vorliegenden Beitrags sind. Weil der Gesetzgeber im EStG zuweilen an den Terminus "Sportler" anknüpft, ist nachfolgend ua zu diskutieren, ob der E-Sportler eine sportliche Tätigkeit iS des Ertragsteuerrechts ausübt und ggf vom Anwendungsbereich der SportlerpauschalierungsV umfasst sein kann.