vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers für Schulden der GmbH Weder außergewöhnliche Belastung noch Werbungskosten

ErtragsteuernAufsatzBernhard Rennertaxlex 2019, 306 - 308 Heft 11 v. 13.11.2019

Zahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers als Folge einer Bürgschaft für Schulden der GmbH sind mangels Zwangsläufigkeit keine außergewöhnliche Belastung; eine Haftungsübernahme für die Gesellschaft stellt ein typisches Unternehmerwagnis dar. Da derartige Bürgschaftszahlungen idR durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, sind sie auch nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten bei den Geschäftsführereinkünften abzugsfähig. (FN )

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!