Konsignationslager spielen im Wirtschaftsleben eine zentrale Rolle: Zulieferer unterhalten Warenlager beim Abnehmer, um diesem zu ermöglichen, jederzeit bei Bedarf Waren zu entnehmen. Typisch für Konsignationslagerverträge, deren Ausgestaltungen im Übrigen mannigfach sind, ist regelmäßig, dass der Lieferant (Konsignant) bis zur Entnahme zivilrechtlicher Eigentümer der Ware bleibt.